Die Preise richten sich nach dem Projekt. Auf Wunsch kalkulieren wir als Pauschalpreis oder mit Einzelpreisen je Leistung. Das Angebot erstellen wir, sobald der Umfang geklärt ist. Zur Refinanzierung beim Netzbetreiber siehe die Frage zum Glasfaserbereitstellungsentgelt.
Die Dauer richtet sich nach dem Umfang des Objekts: Zahl der Wohneinheiten, Gebäudestruktur sowie Abstimmung mit Eigentümer und Netzbetreiber. Eine pauschale Aussage gibt es deshalb nicht. Wir stimmen Ablauf und Termine eng mit dem Auftraggeber ab.
Leitungen in Treppenhaus, Schacht und Decke dürfen den Brandschutz des Gebäudes nicht schwächen. Deshalb gehört der Brandschutz in die Begehung und in das Begehungsprotokoll, das der Eigentümer freigibt. Unsere Durchführungen führen wir brandschutzgerecht aus.
Der Gestattungsvertrag zwischen Eigentümer und Telekommunikationsunternehmen regelt den Gebäudezugang und die Umsetzung. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft braucht es Beschlüsse zu Ausbaustart, Angebot und Leitungsverlauf. Als NE4 Generalunternehmer wickeln wir die Gestattung mit den Eigentümern ab.
Er führt die NE4 nach den technischen Vorgaben des Netzbetreibers aus und übergibt Messprotokolle und Dokumentation zur Abnahme. Für Eigentümer, Mieter und Montage ist er der Ansprechpartner. Den genauen Umfang legt der Vertrag fest.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, Hotline und E-Mail finden Sie im Kontaktbereich unten. Weitere Antworten zu Glasfasermontage und FTTx Ausbau stehen im Menü unter Fragen & Antworten.